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Schullaufbahn in Thüringen

VIELFÄLTIG und DURCHLÄSSIG

Klassenstufen 1-4 - Primarstufe

  • Schuleingangsphase Klassenstufe 1/2 - In ein, zwei oder drei Jahren absolvieren die Kinder die Lerninhalte. Je nach Leistungsvermögen können sie eine Klasse "überspringen", die Klassen "normal" durchlaufen oder am Ende der Klasse 2 "verweilen". So wird man den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder gerecht. Die Kinder erhalten keine Zensuren sondern Worturteile.
  • Klassenstufen 3/4 - Die Schüler:innen erhalten Zensuren. Zusätzlich zu Deutsch, Mathematik und Heimat-und Sachkunde lernen sie Englisch als erste Fremdsprache kennen.

Am Ende der Klasse 4 treten die Schüler:innen unsere Schule im Klassenverband in den weiterführenden Teil unserer Schule über.

Schüler, die die Voraussetzungen für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife haben, können auch an ein Gymnasium übertreten. § 125 ThürSchulO

Klassenstufe 9 und 10 - Sekundarstufe 1

Ab der Klassenstufe 9 werden unsere Schüler:innen abschlussbezogen eingestuft.

  • Schüler:innen, die auf der Anspruchsebene 1 lernen, werden auf den Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9 vorbereitet. Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 9  den Versetzungsbedingungen genügt.
  • Schüler:innen, die auf Anspruchsebene 2 lernen, werden auf den Realschulabschluss am Ende der Klasse 10 vorbereitet. Den Realschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen hat und die Versetzungsbestimmungten erfüllt.
  • Schüler:innen, die auf Anspruchsebene 3 lernen, werden auf den Bildungsgang Abitur vorbereitet. Am Ende der Klasse 10 nehmen sie an der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) teil. Für die Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase gelten die Versetzungsbestimmungen und die Erfolgreiche Teilnahme an der BLF.

Eine weitere Möglichkeit an unserer Schule ist die Individuelle Abschlussphase (IAP). Diese bereitet Schüler der Anspruchsebene 1 in zwei Schulbesuchsjahren auf den Hauptschulabschluss vor. An drei Tagen der Woche haben die Schüler nach Stundentafel Unterricht in der Schule und zwei Tagen der Woche gehen die Schüler in einen Praktikumsbetrieb der Region oder zu einem überbetrieblichen Partner, um sich auf Berufsleben vorzubereiten und über die praktische Tätigkeit Erfahrungen in einem möglichen Ausbildungsbetrieb zu erwerben.

§ 62 ThürSchulO
Hauptschulabschluss - Anspruchsebene 1 - am Ende der Klassenstufe 9 - Erfüllung der Versetzungsbedingungen nach § 51 Abs. 1 und 2 ThürSchulO

§ 63 ThürSchulO
Qualifizierender Hauptschulabschluss - Anspruchsebene 1 - am Ende der Klassenstufe 9 - Erfüllung der Versetzungsbestimmungen nach § 51 Abs. 1 und 2 ThürSchulO und erfolgreiche Teilnahme an einer freiwilligen Prüfung

§ 67 ThürSchulO
Realschulabschluss - Anspruchsebene 2 - am Ende der Klassenstufe 10 - Erfüllung der Versetzungsbestimmungen nach § 51 Abs. 1 und 2 ThürSchulO und erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung

§ 81 ThürSchulO
Versetzung in die Thüringer Oberstufe - Besondere Leistungsfeststellung (BLF) - Anspruchsebene 3 - am Ende der Klassenstufe 10 - Erfüllung der Versetzungsbestimmungen nach § 51 Abs. 1 und 2 ThürSchulO und erfolgreiche Teilnahme an der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)

Unsere Kontaktdaten

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag, Mittwoch: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag, Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag: 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Formularen bis zu 10 Werktagen dauert.